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Die Ergotherapie

Oberstes Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist die Verbesserung von Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit im Alltag.

Ist die Therapie ärztlich verordnet, werden die Kosten von den Krankenkasse (Grundversicherung) oder der Unfallversicherung übernommen.

 

pdfÄrztliche Verordnung